Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Angebot und Vertragsabschluss
Die vom Besteller unterzeichnete Auftragserteilung ist ein bindender Vertrag. Wir können diesen Vertrag innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder innerhalb dieser Frist die bestellte Ware liefern oder die bestellte Leistung erbringen.
Wünsche, die zu Änderungen in des Vertrags führen, müssen mindestens sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn angekündigt werden. Die dadurch entstehenden Mehrkosten werden vom Auftraggeber übernommen. Ein Farbwechsel der Dekoration ist nicht möglich. Ausnahmen sind möglich werden aber nicht garantiert.
§ 2 Überlassene Unterlagen
An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 1 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.
§ 3 Preise und Zahlung
In unseren Preisen sind ggf. die Umsatzsteuer und Verpackungskosten enthalten. Liefer- und Versandkosten werden separat ausgewiesen.
Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist eine Anzahlung in Höhe von 20% 30 Tagen vor Leistungsdatum/-erbringung zu zahlen. Sollte der vereinbarte Auftragstermin innerhalb dieser 30 Tage liegen, ist die Anzahlung sofort fällig (bei Überweisung innenhalb 3 Tage).
Der Gesamtpreis ist spätestens 1 Tagen nach Leistungserbringung zahlbar. Verzugszinsen werden in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass wir einen höheren Verzugsschaden geltend machen, hat der Besteller die Möglichkeit, uns nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist. Ohne eingegangene Anzahlung behalten wir uns vor den Auftrag nicht auszuführen. Es fallen dann Aufwandsentschädigungen an.
§ 4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche ist der Besteller auch berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend macht. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 5 Lieferzeit und Terminänderungen
Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
Sollten wir einen ausdrücklichen Liefertermin schuldhaft nicht einhalten oder wenn wir aus anderem Grund in Verzug geraten, so ist der Besteller berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
Der Aufbautermin muss mindestens 1 Tag vor dem vereinbarten Termin der Leistungserbringung stattfinden. Der Auftraggeber sollte die Location rechtzeitig zur Verfügung stellen.
Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Besteller bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist.
Sollte der Aufbautermin auf Wunsch des Gaststättenbetreibers um einen Tag verschoben werden, müssen wir aufgrund höherer Personalkosten 200,00 Euro pro Person zusätzlich berechnen. Es wird dem Auftraggeber die Möglichkeit gegeben, diese zusätzlichen Kosten zu vermeiden, indem der Auftraggeber das zusätzliche Personal stellt.
Die Deckendekoration muss mindestens zwei Tag vor dem vereinbarten Termin der Leistungserbringung angebracht werden. Der Auftraggeber sollte die Location rechtzeitig zur Verfügung stellen. Sollte es von Seiten der Location nicht möglich sein die Dekoration anzubringen, ist der vereinbarte Betrag für die Dekoration trotzdem komplett zu entrichten.
Der Abbau der Leihgabe beginnt einen Tag nach Veranstaltungstermin. Individuelle Vereinbarungen möglich. Das eigenständige Abräumen und Abbauen ist erlaub. Beschädigungen bei unsachgemäßen Abbau werden mit einer Strafe von mind. 100,00 € berechnet. Das Ausräumen der Leihgabe in den Außenbereich ist untersagt. Entstandene Schäden durch eigenständiges Handeln werden vom Auftraggeber übernommen. Andere anfallenden Reinigungsarbeiten oder Abbauarbeiten werden nicht von uns durchgeführt. Individuelle Vereinbarungen möglich.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Der Besteller ist verpflichtet die Mietsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sollten die Mietgegenstände während der Feier oder nach der Feier beschädigt werden, wird eine Entschädigung zusätzlich in Rechnung gestellt. Die Entschädigung ist 7 Tage nach Leistungserbringung fällig. Mögliche Beschädigungen könnten zum Beispiel sein: Brandlöcher, starke Verschmutzung, Risse, Beschädigungen durch unsachgemäßen Gebrauch, und Verlust. Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Mietsache durch den Besteller ist untersagt.
Von uns werden nur die im Vertrag gelisteten Leistungen erbracht. Wir sind nicht dafür verantwortlich, dass der Festsaal mit einem Podest oder Tischen und Stühlen bestückt wird. Auch das Geschirr und Besteck wird nicht von uns gestellt. Servierten, Kerzen und Blumen werden ebenfalls vom Auftraggeber zu besorgen. Individuelle Vereinbarungen möglich.
Sollten Mietgegenstände während der Feier oder nach der Feier beschädigt werden, wird eine Entschädigung zusätzlich in Rechnung gestellt. Mögliche Beschädigungen könnten zum Beispiel sein: Brandlöcher, starke Verschmutzung, Risse, Beschädigungen durch unsachgemäßen Gebrauch, Verlust.
Das eigenständige Abräumen und Abbauen der Mietsachen ist untersagt und wird mit einer Strafe von 100,00 € berechnet. Das Ausräumen der Leihgabe in den Außenbereich ist untersagt. Entstandene Schäden durch eigenständiges Handeln werden vom Auftraggeber übernommen. Andere anfallenden Reinigungsarbeiten oder Abbauarbeiten werden nicht von uns durchgeführt. Individuelle Vereinbarungen möglich.
§ 7 Gewährleistung und Mängelrüge
Soweit die in unseren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltenen Angaben nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind, sind die dort enthaltenen Abbildungen oder Zeichnungen nur annähernd maßgebend,
Soweit der gelieferte Gegenstand nicht die zwischen dem Besteller und uns vereinbarte Beschaffenheit hat oder er sich nicht für die nach unserem Vertrag vorausgesetzten oder die Verwendung allgemein eignet oder er nicht die Eigenschaften, die der Besteller nach unseren öffentlichen Äußerungen erwarten konnten, hat, so sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn wir aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind.
Der Besteller hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die vom Besteller gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Besteller bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Mietpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Besteller ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Mietpreises (Minderung) verlangen.
Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Besteller erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung verweigert haben.
Wir haften unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertretern oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen.
Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.
§8 Vertragsrücktritt
Es gibt kein grundsätzlichen Rücktrittsrecht vom Vertrag.
Falls der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen vom Vertrag zurücktritt, ist eine Aufwandsentschädigung von 20% des Gesamtbetrages zu leisten.
Tritt der Auftraggeber bis 29 Tagen vor dem Termin vom Vertrag zurück, so sind 50 % des Gesamtbetrages an den Auftragnehmer zu leisten.
Bis sieben Tage vor dem vereinbarten Termin sind 70% des Gesamtbetrages als Entschädigung an den Auftragnehmer zu leisten. Sollte zwischen den Vertragsabschluss und dem Termin weniger als 14 Tage liegen sind sofort 70% des Gesamtbetrages an den Auftragnehmer zu zahlen.
§9 Kaution Dekoration
Die Kaution wird nach Warenwert berechnet.
bis 1000 € = 100 € Kaution
bis 2000 € = 200 € Kaution
usw.
§10 Getränke
Der Mieter ist verpflichtet, Getränke, außer Wein und Spirituosen, ausschließlich über das Haus zu beziehen.
Bei Vertragsverstößen wird eine Strafe von 50 € erhoben.
§11 Location Anmietung
Zusätzlich zu den AGB gelten bei Location Anmietungen die Vertragsbestandteile des Mietvertrags.
§11 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, unvollständig oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen, unvollständig bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
Allgemeine Geschäftsbedingungen bei Anmietung
§1 Mietgegenstand
Mietgegenstand ist die Nutzung nachfolgend gekennzeichneter Räume und Einrichtungen. Der Mietumfang umfasst die innerhalb der ausgewählten Räume frei zugänglichen Bereiche inkl. Toiletten und Theken sowie ggf. Bühne. Ausdrücklich ausgenommen ist die Benutzung der Tonübertragungsanlage, diese darf nur in Rücksprache mit dem Vermieter genutzt werden. Werden zusätzlich zu dem aufgeführten Mietgegenstand, Räume genutzt oder verunreinigt, wird der entsprechende Mietzins zusätzlich fällig.
§3 Zahlungsweise
Der Mietzins ist eine Woche nach Rechnungserhalt fällig und kostenfrei auf das Konto zu überweisen.
§4 Kaution
Der Mieter hat als Sicherheit für die Erfüllung der Verbindlichkeiten, insbesondere der durch die Vermietung anfallenden Nebenkosten, eine Kaution in Höhe von 50 Prozent der Mietkosten zu stellen. Die Kaution ist eine Woche nach Abschluss des Mietvertrages fällig. Sie wird auf die entstehenden Mietkosten angerechnet.
§5 Nebenkosten und Betriebskosten
Kosten für Strom, Gas und Wasser gehen zu Lasten des Mieters. Die Kosten definieren sich für den Zeitraum zwischen Übergabe und Rücknahme des Hallenschlüssels. Strom und Wasser wird pauschal mit 70 bzw. 50 Euro berechnet. Gas/ Heizung werden je nach Verbrauch abgerechnet 1,30 Euro pro Kubikmeter.
§6 Betreten der Mietsache
Der Vermieter oder von ihm Beauftragte dürfen die Mietsache zur Prüfung ihres Zustandes während des Mietverhältnisses jederzeit betreten.
§7 Übergabe der Mietsache
Der Mieter hat das Mietobjekt vor Vertragsabschluss besichtigt. Die Mietsache wird in dem Zustand übergeben, in dem sie sich befindet. Der Mieter erkennt ihren Zustand als vertragsgemäß an. Der Vermieter übernimmt keine Haftung dafür, dass die Mietsache für den vom Mieter beabsichtigten Zweck geeignet ist. Innerhalb der Schlüsselübergabe wird zwischen dem Vermieter und dem Mieter ein Übergabeprotokoll gefertigt, indem bereits bestehende Schäden, für die der Mieter nicht haftbar gemacht werden kann, festgehalten werden. Das Übergabeprotokoll wird mit der gegenseitigen Unterzeichnung Bestandteil des Mietvertrages.
§8 Ansprechperson für die Vermietung
Anna Tomilov | Tel.:0176 832 69 580| anna.tomilov@stars-events.de
§9 Ausschlussgründe der Vermietung und Untervermietung
Die Räumlichkeiten werden nicht zum Zwecke von Schulabschlussfeiern und jugendliche Geburtstagsfeiern bis zum 23. Lebensjahr vermietet. Ausnahmen müssen vor dem Vertragsabschluss besprochen und schriftlich festgehalten werden. Eine Untervermietung oder Überlassung der Räumlichkeiten an Dritte ist nicht gestattet.
§10Brandschutzbestimmungen
Der Mieter erkennt die in der Halle ausliegenden Brandschutzbestimmungen vollinhaltlich an. Der Mieter verpflichtet sich, keine leicht entzündlichen Dekorationsmaterialien zu verwenden. Das Bestreuen des Bodens mit brennbaren Materialien wie z.B. Holzschnipseln ist aus Sicherheitsgründen ebenso untersagt wie das Verwenden von Stroh bzw. Strohballen.
10 Sicherheitsbeleuchtung/ Fluchtwege
Während der Veranstaltung muss die Sicherheitsbeleuchtung zu jedem Zeitpunkt eingeschaltet sein. Der Schaltkasten muss während der Veranstaltung verschlossen sein, um versehentliches Schalten der Notbeleuchtung durch Dritte zu vermeiden. Die Ein- und Ausgänge, Notausgänge und Notleuchten sowie die Feuerlöscher dürfen nicht verstellt, verhängt oder zugestellt werden. Sie sind jederzeit freizuhalten.
§11 Räum- und Streupflicht
Der Mieter ist für die gefahrenlose Benutzung der Zugänge und Zuwege zu den gemieteten Räumlichkeiten verantwortlich. Insbesondere obliegt ihm im Winter bei Eis und Schnee die alleinige Räum- und Streupflicht.
§12 Genehmigungen/Anmeldungen
Der Mieter ist verpflichtet, alle erforderlichen Anmeldungen und Genehmigungen wie z.B.
- Anmeldung einer Veranstaltung beim Ordnungsamt
- Antrag auf Schankerlaubnis
- Antrag auf Sperrstundenverlängerung
- GEMA
in eigener Zuständigkeit vorzunehmen/einzuholen. Wird der Vermieter von der GEMA aufgrund der von dem Mieter durchgeführten Veranstaltung gebührenpflichtig in Anspruch genommen, verpflichtet sich der Mieter, den Gebührenbetrag an den Vermieter zu erstatten.
§13 Getränkelieferant
Der Mieter ist verpflichtet, Getränke, außer Wein und Spirituosen, ausschließlich über das Haus zu beziehen. Bei Verstößen wird eine Vertragsstrafe von 50 € erhoben. Kommissionsware kann zurückgegeben werden, vorausgesetzt die Ware ist ungeöffnet. Es wird maximal 1/3 der Bestellten Ware zurück genommen.
§14 Zubereitung von Speisen
Das Zubereiten von Speisen auf dem offenen Feuer, Grillen oder Braten (z.B. in großen Bratpfannen) ist innerhalb der Räumlichkeiten, außer in der Küche, nicht gestattet. Die Benutzung der Küchengeräte ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen kann es bei geschulten Personal geben, die Nutzung muss vorher ausdrücklich vereinbart werden.
§15 Mängel an der Mietsache
Die Gewährleistung für Mängel jeder Art ist ausgeschlossen.
§16 Versicherungsrechtliche Verpflichtungen
Seitens des Vermieters werden keine versicherungsrechtlichen Verpflichtungen übernommen. Diese liegen in der Eigenverantwortung des Mieters. Ausgenommen sind Schäden, deren Verursachung Stars Events zu vertreten hat.
§17 Lärmbelästigung
Die Lärmbelästigung der Nachbarn ist auf das Mindeste zu begrenzen. lnsbesondere sind die Fenster und Türen der Räumlichkeiten während der Veranstaltung ausnahmslos geschlossen zu halten. Ab 22:00 Uhr ist dafür zu sorgen, dass Musikanlagen so eingestellt sind, dass eine Lärmbelästigung der Anwohner auszuschließen ist. Sollte es trotzdem zu Beschwerden oder gar zu polizeilichen Anzeigen kommen, behält es sich Stars Events vor, die hinterlegte Kaution voll einzubehalten.
§18 Defibrillator
Der bereitstehende Defibrillator darf ausschließlich für Notfälle im Rahmen seiner Zweckbestimmung verwendet werden. Sollte innerhalb der Mietzeit eine unberechtigte Nutzung (d.h. beschädigen der Siegel) auftreten, wird der Betrag von 50,- € in Rechnung gestellt. lm Falle einer berechtigten Nutzung (Nachweis erforderlich) werden keine Kosten erhoben.
§19 lnstandhaltung und Schäden
Der Mieter ist verpflichtet, am Tag der Schlüsselrückgabe das persönliche Eigentum abzuholen und den gemieteten Teil der Halle aufgeräumt und besenrein zurückzugeben. Der Mieter haftet für das Abhandenkommen von Inventar und für alle Schäden, die bei dem Betrieb oder der Unterhaltung der Halle während des Mietverhältnisses dem Vermieter entstehen. Beschädigungen der Mietsache, die der Mieter oder dessen Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursacht haben, sind zu melden. Reparaturarbeiten werden ausnahmslos durch den Vermieter vorgenommen bzw. beauftragt. Entstehende Kosten zur Beseitigung dieser Schäden werden in Rechnung gestellt. Der Mieter sorgt nach der Veranstaltung dafür, dass sämtliche Dekorationsartikel sowie Rückstände von Tischen, Fenstern, Decken und Wänden vollständig entfernt werden. Das Anbringen von Nägeln, Haken oder sonstige Befestigungen in den gemieteten Räumen und auf dem Schützenhof sind nicht gestattet. Das Verwenden von Wurfmaterial wie Reis, Konfetti und sonstiger Streu-Dekoration ist untersagt. Die Erklärung ist den Mietvertragsparteien bekannt und wird durch die Unterschrift als verbindlich anerkannt.
§ 20 Abfallentsorgung und Reinigung
Für die Entsorgung des anfallenden Abfalls sorgt der Mieter selbst. Die auf dem Gelände befindlichen Mülltonnen sind nicht für die Entsorgung von Veranstaltungsabfall zu nutzen. Verstöße oder stehangelassener Müll werden mit 50,- € in Rechnung gestellt. Theken Stehtische und Tische sind sauber abzuwischen. Ansonsten müssen die Räumlichkeiten besenrein sein.
§21 Beendigung des Mietverhältnisses
Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt nach Beendigung des Mietverhältnisses unverzüglich zurückzugeben.
§22 Schützenhof
Das Befahren und Abstellen von Fahrzeugen ist nur im Hinterhof gestattet. Die Parkplätze vor der Location sind frei zuhalten.
§23 Verlust des Schlüssels
Bei Verlust des Hallenschlüssels als Bestandteil der Schließanlage haftet der Mieter für den entstandenen Schaden.
§24 Vertragsrücktritt
Der Vermieter kann den Mietvertrag ohne Frist schriftlich kündigen sowie eine bereits begonnene Veranstaltung mit sofortiger Wirkung auflösen, wenn Tatsachen bekannt werden, dass die geplante Veranstaltung bestehenden Gesetzen oder dem Mietvertrag zu wider laufen, durch die Veranstaltung eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder eine Schädigung des Ansehens des Vermieters zu befürchten ist oder das Mietobjekt infolge höherer Gewalt nicht zur Verfügung steht. Der Mieter bzw. etwaige Dritte haben in diesen Fällen keinen Anspruch auf Schadenersatz gegen den Vermieter. Ansprüche des Vermieters gegen den Mieter bleiben hiervon unberührt.
Tritt der Mieter vorzeitig vom Vertrag zurück wird eine Aufwandspauschale von 50 % in Rechnung gestellt ggf. mit der Kaution verrechnet.
§25 Gerichtsstandvereinbarung
Für Streitigkeiten aus diesem Mietvertrag gilt ausschließlich das Amtsgericht Arnsberg als vereinbart.
§26 Schriftform
Andere, als in diesem Vertrag getroffene Vereinbarungen bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
§27 Infektionsschutz
Der Mieter ist für die Einhaltung möglicher „Infektionsschutz-Auflagen" voll umfänglich selbst verantwortlich! Das schließt führen einer Anwesenheitsliste und bereitstellen von Desinfektionsmitteln ein. Stars Events übernimmt keine Haftung für eventuelle Verstöße gegen die gesetzlichen Auflagen von Seiten des Mieters oder seiner Event-Teilnehmer! lst ein Hygienekonzept für die Veranstaltung erforderlich, erstellt der Mieter dieses und lässt es vom Ordnungsamt genehmigen und reicht es vor der Veranstaltung beim Vermieter ein.
§28 Dekoration
Sollte der Mieter ein Dekorationsunternehmen für die Dekoration beauftragen wollen, dann ist der Mieter verpflichtet sich Dekorationsartikel des Hauses bzw. Stars Events Anna Tomilov zu mieten, vorausgesetzt diese sind verfügbar. Sollten ein ähnlicher Dekorationsstiel oder ähnliche Artikel nicht verfügbar sein, erst dann darf der Mieter nach Absprache ein anderes Dekorationsunternehmen beauftragen. Von dieser Regel sind Einwegartikel ausgeschlossen.
§29 Mitglieder der SGB
Mitglieder der Siedlergemeinschaft Bergheim erhalten einen Rabatt von 50,-€ auf den Rechnungsbetrag.
§30 Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zusätzlich zu den Vertragsbedingungen aus dem Mietvertrag gelten stets die AGB von Stars Events Anna Tomilov. Diese können im vollen Umfang auf der Homepage
stars-events.de eingesehen werden. Der Umwelt zur Liebe werden die AGB in schriftlicher Form nur auf Anfrage ausgehändigt.
§31 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, unvollständig oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen, unvollständig bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.